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VersicherungenZusatzversicherungErstattung

Tarif 595 und Schweizer Krankenkassen

Welche Schweizer Zusatzversicherungen erstatten Tarif-595-Leistungen? Übersicht der wichtigsten Krankenkassen mit ihren Produkten und Bedingungen.

Grundversicherung vs. Zusatzversicherung

Die Grundversicherung (KVG/LAMal) erstattet keine Tarif-595-Leistungen. Nur die freiwillige Zusatzversicherung (VVG) kann Gesundheitsförderungs-Leistungen Anbieter von Gesundheitsförderung abdecken.

Bedingungen für die Erstattung

Damit eine Tarif-595-Rechnung erstattet wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Kunde hat ein aktives Zusatzmodul für Gesundheitsförderung
  2. Die Leistungsart ist im Vertrag des Kunden abgedeckt
  3. Der Therapeut ist bei einem anerkannten Zertifizierungsorganismus (Qualitop, Qualicert, EMfit, Fitness-Guide) registriert
  4. Die Zertifizierung des Anbieters ist von der Versicherung anerkannt
  5. Der Jahresplafond ist noch nicht erreicht

Wichtige Schweizer Krankenkassen

VersicherungProdukt / ModulHinweis
CSSMyFlex, ZusatzQualitop/Qualicert anerkannt
HelsanaCOMPLETA, SANAQualitop/Qualicert anerkannt
SanitasClassic, FamilyQualitop/Qualicert anerkannt
ConcordiaNATURAQualitop/Qualicert anerkannt
VisanaZusatzversicherungQualitop/Qualicert anerkannt
SWICACOMPLETA FORTEBreite Abdeckung
Groupe MutuelOPTIMAQualitop/Qualicert je nach Vertrag
ÖKKZusatzversicherungQualitop/Qualicert anerkannt
KPTNaturaQualitop/Qualicert anerkannt
AssuraZusatzversicherungEingeschränkte Abdeckung

Alle Angaben sind indikativ. Konditionen können sich ändern. Kunde muss bei seiner Versicherung nachfragen.

Was Ihre Kunden prüfen sollten

Empfehlen Sie Ihren Kunden, vor der ersten Leistung zu überprüfen:

  • Ist ein Zusatzmodul für Gesundheitsförderung aktiv?
  • Welche Leistungsart und welche Zertifizierung werden anerkannt?
  • Wie hoch ist der Jahresplafond und wie viel ist bereits verbraucht?
  • Gibt es eine Wartezeit bei Neuabschluss?

Konforme Rechnung als Schlüssel

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