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Tarif 595FAQ

FAQ - Häufige Fragen zu Tarif 595

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Abrechnung nach Tarif 595, zur Zertifizierung durch Qualitop/Qualicert, zu Versicherungen und Software.

Allgemeines zu Tarif 595

Was ist der Tarif 595?

Tarif 595 ist der Schweizer Abrechnungsstandard für Gesundheitsförderungs-Leistungen von Anbieter von Gesundheitsförderung. Er wird für die Abrechnung mit Zusatzversicherungen verwendet.

Ist der Tarif 595 gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht gesetzlich im Sinne des KVG. Er ist jedoch der de facto Standard, den Schweizer Zusatzversicherungen für Gesundheitsförderungs-Leistungen verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Tarif 590 und Tarif 595?

Tarif 590 gilt für Komplementärtherapeuten (ASCA/RME) mit kurativem Ansatz. Tarif 595 ist für Anbieter von Gesundheitsförderung und Prävention (Qualitop, Qualicert, EMfit, Fitness-Guide) mit präventivem Ansatz.

Zertifizierung und RCC-Nummer

Wie erhalte ich eine Qualitop/Qualicert-Zertifizierung?

Kontaktieren Sie Qualitop (www.qualitop.ch) und prüfen Sie, ob Ihre Ausbildungsschule anerkannt ist. Die Anerkennung erfordert eine zertifizierte Ausbildung, Praxisstunden und eine Berufshaftpflichtversicherung.

Was ist die RCC-Nummer?

Die RCC-Nummer (Registernummer des Gläubigercodes) ist Ihre eindeutige Identifikationsnummer. Sie wird vom Zertifizierungsorganismus ausgestellt und muss zusammen mit der GLN auf jeder Rechnung erscheinen.

Ändert sich die RCC-Nummer bei einem Umzug?

Nein. Die RCC-Nummer ist an Sie als Person gebunden und bleibt unverändert, unabhängig von Ihrem Praxisstandort.

Abrechnung und Rechnungen

Welche Felder sind auf einer Tarif-595-Rechnung Pflicht?

Pflichtfelder: RCC-Nummer und GLN des Anbieters, Name/Adresse, Leistungsart/Zertifizierung, Name/Vorname/Geburtsdatum des Kunden, Versichertennummer, Krankenkassenname, Leistungsdatum und -dauer, Positionscodes mit Beträgen, Gesamtbetrag, Abrechnungsart.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

In der Schweiz müssen Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Für Kundendossiers empfiehlt sich eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren nach der letzten Leistung.

Versicherungen

Erstatten alle Zusatzversicherungen Tarif-595-Leistungen?

Nicht alle. Und selbst wenn ja, werden nicht alle Anbieter oder Leistungsarten erstattet. Der Kunde muss bei seiner Versicherung prüfen, ob sein Zusatzmodul seine Leistungsart und Ihre Zertifizierung abdeckt.

Erstattet die Grundversicherung (KVG) Tarif-595-Leistungen?

Nein. Tarif 595 gilt ausschließlich für Zusatzversicherungen. Die Grundversicherung deckt keine Gesundheitsförderungs-Leistungen ab.

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