5 häufige Fehler bei der Tarif-595-Abrechnung
Diese Fehler kosten Ihre Kunden ihre Rückerstattung und kosten Sie Zeit. Die 5 häufigsten Abrechnungsfehler mit Tarif 595 - und wie Sie sie vermeiden.
Bei der Analyse abgelehnter Tarif-595-Rechnungen fallen immer wieder dieselben Fehler auf. Einige wirken trivial, genügen aber für eine automatische Ablehnung.
Fehler #1: Fehlende oder falsche RCC-Nummer
Die RCC-Nummer (Registernummer des Gläubigercodes) ist Ihr eindeutiger Identifikator. Sie wird vom Zertifizierungsorganismus (Qualitop, Qualicert etc.) ausgestellt und muss zusammen mit der GLN auf jeder Rechnung erscheinen.
Folge: Automatische Ablehnung, auch wenn alles andere stimmt.
Lösung: Hinterlegen Sie Ihre RCC-Nummer und GLN einmalig in Ihrer Software - bei easy595.ch erscheinen sie automatisch auf jeder Rechnung.
Fehler #2: Falscher Positionscode
Der Tarif 595 unterscheidet zwischen mehreren Leistungstypen: Abonnements, Gruppenleistungen, Personal Training und Online-Kurse. Wer den falschen Code verwendet, riskiert eine Ablehnung.
Folge: Die Versicherung lehnt den Antrag ab oder verlangt eine Klärung.
Lösung: Verwenden Sie den richtigen Code je nach Leistung:
1001–1003für Abonnements1010–1012für Gruppenleistungen (Yoga, Pilates, Fitness-Kurse etc.)1020–1022für Personal Training / Einzelleistungen1100–1110für Online-Kurse
Mit easy595.ch werden die Positionscodes automatisch korrekt eingesetzt.
Fehler #3: Fehlende Versichertennummer des Kunden
Die Versichertennummer ist die eindeutige Kennung des Kunden bei seiner Krankenkasse. Ohne sie kann die Versicherung die Rechnung keinem Dossier zuordnen.
Lösung: Erfassen Sie die Versichertennummer beim Erstgespräch. Sie steht auf der Versicherungskarte des Kunden.
Fehler #4: Zertifizierung / Leistungsart nicht angegeben
Einige Versicherer verlangen, dass die Leistungsart und die Zertifizierung explizit auf der Rechnung stehen (z. B. Yoga, zertifiziert Qualitop).
Lösung: Ergänzen Sie Ihre Leistungsart und Zertifizierung direkt nach Ihrem Namen auf jeder Rechnung.
Fehler #5: Verwechslung mit Tarif 590
Tarif 590 gilt für Komplementärtherapeuten (ASCA/RME) mit kurativem Ansatz. Als Anbieter von Gesundheitsförderung (Fitness, Yoga, Pilates etc.) dürfen Sie ausschließlich Tarif 595 verwenden. Eine Rechnung mit Tarif 590 von einem Gesundheitsförderungs-Anbieter gilt als fehlerhaft.
Fazit: Software verhindert die meisten Fehler
Die fünf genannten Fehler lassen sich mit einer guten Abrechnungssoftware fast vollständig vermeiden.